Zweck / Satzung

Die eng bemessene finanzielle und materielle Ausstattung durch den Bund führte 1968 zur Gründung des Förderungsvereins. Die Satzung des Förderungsvereines stammt aus dem Jahr 1968 und wurde zuletzt 2015 geändert.

Die aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen:

Aus der Satzung ergeben sich die Zwecke des Förderungsvereins:

– Zweck des Vereins ist die Unterstützung des Katastrophen- und Zivilschutzes für die Bevölkerung im Sinne der Arbeit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.

– Der Verein fördert die soziale Betreuung der Helfer des THW im Ortsverband Erlangen in ihren Angelegenheiten des Hilfsdienstes und der Jugendarbeit.

Die Leistungsfähigkeit des Ortsverbandes, der heute zu den leistungsfähigsten Ortsverbänden des THW im Bundesgebiet zählt, konnte nur mit Unterstützung des Förderungsvereins dieses Niveau erreichen. Neben der Verbesserung der Ausstattung fördert der Verein Gemeinschaftsveranstaltungen für die Einsatzkräfte des Ortsverbandes.

Der Förderungsverein unterstützt die eingesetzten Helferinnen und Helfer darüber hinaus im sozialen Bereich z. B. durch eine Zusatzversicherung für den Dienstbetrieb und den Einsatzfall.

Ein besonderes Anliegen des Vereins ist auch die Förderung der Jugendarbeit im THW. Die Jugendlichen sind alle gleichberechtigtes und stimmberechtigtes Vereinsmitglied. Dabei werden sie zur Nächstenhilfe, sozialem Verhalten und zu verantwortungsvollem Verhalten befähigt. Der Förderungsverein unterstützt die Jugendarbeit mit finanziellen Mitteln bei Ausbildung und Veranstaltungen sowie bei der Beschaffung von Transportkapazität. Schließlich gewährleisten wir damit die zukünftige personelle Leistungsfähigkeit des Ortsverbandes durch eine Nachwuchsförderung.